Der Vermieter ist verpflichtet, Hannover Home unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, vom Abschluss und den wesentlichen Details eines Mietvertrages zu unterrichten. Hannover Home ist berechtigt, eine Kopie des Mietvertrages zu verlangen. Die Informationspflicht gilt auch, wenn bereits fortgeschrittene Vertragsverhandlungen abgebrochen werden und es unerwartet zu einem Nichtabschluss kommt. Kommt der Vermieter der Meldepflicht aus Ziffer 4.1 nicht nach, ist er verpflichtet, Hannover Home von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die darauf basieren, dass der Wohnraum von der Hannover Home angeboten wurde, obwohl er nicht verfügbar war.
Der Vermieter ist ferner verpflichtet, bei einer Verlängerungsabsicht für bestehende Mietverhältnisse (mit oder ohne Verlängerungsoption) umgehend, spätestens jedoch 4 Wochen vor Ablauf des ursprünglichen vertraglich vereinbarten Zeitraumes, Hannover Home darüber zu informieren. Informiert der Vermieter Hannover Home nicht darüber, kann dies zu Schadensersatzansprüchen von Hannover Home führen.
Der Vermieter hat Hannover Home unverzüglich darüber zu informieren, wenn ein von Hannover Home nachgewiesener oder vermittelter Mieter eine erneute Anmietung innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des Mietvertrages direkt beim Auftraggeber anfragt. Der Vermieter verpflichtet sich, den Namen des Mieters zu benennen. Im Falle einer Vermietung entsteht die Provisionszahlungspflicht des Vermieters, wenn sich die Anfrage des Mietinteressenten auf bereits nachgewiesene Objekte durch Hannover Home bezieht oder das angemietete Objekt zum Zeitpunkt der Anfrage von Hannover Home angeboten wurde.
Der Vermieter verpflichtet sich, die Vermittlungsbemühungen zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, die Vermietung unterstützenden Informationen und Unterlagen. Vor der Erbringung der geschuldeten Leistung durch Hannover Home ist der Vermieter verpflichtet, Hannover Home über das zu betreuende Objekt zu informieren und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen. Hierzu zählen auch Baumängel, geplante Bauarbeiten, kürzlich behobene Mängel (Schimmel etc.), anstehende Reparaturen sowie sämtliche Umstände, die für die Vermietbarkeit der Wohnung von Bedeutung sein können (z.B. Baustellen vor dem Haus). Der Auftraggeber bestätigt die Funktionsfähigkeit der Heizung und der Warmwasserversorgung.
Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposés und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt Hannover Home von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, frei. Dies gilt insbesondere für mögliche Rechtsverfolgungskosten. Der Vermieter wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur unaufgeforderten Vorlage eines Energieausweises (EnEV) spätestens bei der Besichtigung der Mietsache durch den Mietinteressenten besteht und dem Mietvertrag beizufügen ist.
Der Vermieter hat Hannover Home unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich für den Mietvertragsabschluss maßgebliche Daten ändern (z.B. Kontaktdaten, längere Abwesenheit, Mietpreis, Ausstattung, Verfügbarkeit, Besichtigungen nicht stattfinden können oder andere Umstände, die einer Vermietung im Wege stehen).
Der Vermieter verpflichtet sich für die Dauer der Beauftragung Hannover Home darüber in Kenntnis zu setzen, wenn das zu vermietende Objekt in anderen Medien, bei anderen Agenturen, auf Internet-Portalen oder eigenen Internetseiten oder privat am Markt veröffentlicht bzw. angeboten wird. Er verpflichtet sich zudem, nicht mit einem anderen als Hannover Home mitgeteilten Mietpreis an den Markt zu gehen. Ferner verpflichtet sich der Vermieter, keine Verlinkung auf das von Hannover Home veröffentlichte Exposé durchzuführen. Bei Verstoß kann Hannover Home eine angemessene Entschädigung für die entgangene Provision verlangen.
Kommt der Vermieter den oben genannten Verpflichtungen nicht nach, hat Hannover Home das Recht außerordentlich zu kündigen.